- Rechtsnachteil
- m -(e)s, -e jur pravna šteta
Deutsch-Kroatisch-Wörterbuch. 2014.
Deutsch-Kroatisch-Wörterbuch. 2014.
Aufgebotsverfahren — (Ediktalverfahren od. Ediktalzitation), das Verfahren, das die öffentliche gerichtliche Aufforderung zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten betrifft, und bei dem die Unterlassung der Anmeldung mit einem Rechtsnachteil bedroht wird, der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Glimpf — Die Verunglimpfung einer Person oder Einrichtung ist eine besondere Herabwürdigung der Betroffenen. Inhaltsverzeichnis 1 Wortherkunft 2 Rechtliche Verwendung 2.1 Bundesrepublik Deutschland 2.1.1 Besonderheit 2.1.2 Problematik … Deutsch Wikipedia
Selbstvornahme — Unter einer Selbstvornahme versteht man im Kaufrecht die Beseitigung eines Sachmangels der Kaufsache durch den Käufer oder durch einen, durch den Käufer beauftragten, Dritten. Das gleiche gilt für die die Beseitigung des Werkmangels durch den… … Deutsch Wikipedia
Verunglimpfung — Dieser Artikel wurde aufgrund von formalen und/oder inhaltlichen Mängeln in der Qualitätssicherung Recht zur Verbesserung eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität von Artikeln aus dem Themengebiet Recht auf ein akzeptables Niveau zu bringen.… … Deutsch Wikipedia
Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener — Die Verunglimpfung einer Person oder Einrichtung ist eine besondere Herabwürdigung der Betroffenen. Inhaltsverzeichnis 1 Wortherkunft 2 Rechtliche Verwendung 2.1 Bundesrepublik Deutschland 2.1.1 Besonderheit 2.1.2 Problematik … Deutsch Wikipedia
Ladung [2] — Ladung (Vorladung, Zitation, Ajournement), die an eine Person gerichtete Aufforderung zum Erscheinen vor einer Behörde. Eine L. kann schriftlich oder mündlich, unter Androhung von Strafen oder sonstigen Rechtsnachteilen oder ohne solche Androhung … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Peremtōrisch — (lat., »vernichtend«), soviel wie entscheidend, unaufschiebbar, namentlich im Rechtswesen, im Gegensatz zu dilatorisch, von Fristen und Einreden (s. d.) gebraucht; daher peremtorische Ladung (peremtorischer Termin), eine Vorladung, deren… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Präjudīz — (lat. praejudicium. Präjudikat, »vorausgegangenes Urteil«), ein früherer Rechtsspruch, eine frühere Verfahrungsweise, auf die man in einem spätern Fall zurückkommt; namentlich sind die Präjudize des Reichsgerichts als Haupterkenntnisquelle des… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Termīn — (v. lat. terminus, »Grenze«, Tagfahrt), Zeitpunkt, an dem eine bestimmte Handlung, namentlich eine Rechtshandlung, vorgenommen werden muß, im Gegensatz zur Frist, binnen der dies zu geschehen hat. Die Festsetzung (Terminsbestimmung) erfolgt bald… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand — (auch Restitution, lat. Restitutio in integrum), soviel wie Wiederherstellung eines frühern Rechtszustandes. Im römischen und im gemeinen Recht bildete die W. ein Rechtsmittel (oder eine Rechtswohltat), vermöge dessen der von einem Rechtsnachteil … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Frist — Frist, im jurist. Sinne ein Zeitraum, innerhalb dessen ein Rechtsakt vorzunehmen ist. Man unterscheidet gesetzliche, richterliche und gewillkürte F., je nachdem ihre Dauer durch Gesetz, Richter oder Parteivereinbarung normiert ist. Peremtōrisch… … Kleines Konversations-Lexikon